Die Anwaltstätigkeit erfolgt im Rahmen eines Mandates. Die Dienstleistung wird grundsätzlich nach Zeitaufwand verrechnet (vgl. hierzu Honorareinbarung).
Unser Anliegen ist ausserdem die rechtliche Problemvermeidung der Mandanten. In bestimmten Fällen können auch Pauschalen für wiederkehrende Rechtsberatung vereinbart werden.
Wir wenden ein computerunterstütztes, transparentes und detailliertes Leistungsverrechnungssystem an. Zu Beginn der Tätigkeit werden Tarif, Honorar, allfällige Gerichtskosten und mögliche Entschädigungen besprochen. Es werden regelmässig Kostenvorschüsse verlangt bzw. Zwischenabrechnungen gestellt. Bei Beendigung des Mandats erfolgt eine Schlussabrechung.